Die Steuerrekurskommission hat der Steuerverwaltung mit Entscheid vom 17. März 2015 (RKE 200.13.248) weitere Vorgaben gemacht, wie die Schätzung des unüberbauten Grundstücks im vorliegenden Fall nach der Vergleichsmethode vorzunehmen ist (Bst. C). Die Steuerverwaltung hat darauf den Landwert der hier fraglichen Liegenschaft auf CHF 720.-- pro m² geschätzt (Bst. D). Weil mit einer Schätzung stets ein Ermessensspielraum verbunden ist, überprüft die Steuerrekurskommission, ob der von der Steuerverwaltung bestimmte Landwert im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens ermittelt worden ist.