-8- 4. Der Verkehrswert eines Grundstücks ist jener Wert, zu welchem es am freien Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt veräussert werden kann (BGer 2C.705/2011 vom 26.4.2011, E. 4.3.5). Der Verkehrswert ist ein hypothetischer Wert, der durch Schätzung ermittelt werden muss (BGE 128 I 240, mit Hinweisen). Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die bundesgerichtliche Praxis darauf hingewiesen, dass die Schätzung von unüberbauten Grundstücken vorrangig anhand von Vergleichspreisen zu erfolgen habe, weil diese Methode i.d.R. bessere Resultate liefere als andere sog. Hilfsmethoden.