Die AB verfüge als einzige Stelle im Kanton Bern über eine entsprechende Datenbank. Alle Handänderungen (insbesondere auch diejenigen von unüberbautem Land) würden im Grundbuch erfasst. Diese Angaben würden der AB zur Verfügung stehen und eine statistische Auswertung ermöglichen. Die AB habe zunächst die Handänderungen, welche auf dem freien Markt stattgefunden haben, von den übrigen (wie Erbteilungen etc.) getrennt. Auch die unüberbauten Grundstücke würden von der AB (meist mittels Augenschein) nach einheitlichen Kriterien bewertet, so dass in der Folge relativ einfach möglich sei, die Kriterien, die den Wert von Bauland beeinflussen, mit den entsprechenden Kaufpreisen zu verbinden.