Mit Eventualantrag wird gefordert, den angefochtenen Einspracheentscheid aufzuheben und die Sache zur näheren Abklärung und zur neuen Verfügung an die Steuerverwaltung zurückzuweisen. Der Beschwerdeführer verlangt die Offenlegung der schwarz ausgestrichenen Angaben in den Tabellen, welche dem Bericht AB zu Grunde liegen. Die Verheimlichung der relevanten Vergleichsobjekte sei eine Rechtsverweigerung und müsse zur Kassierung des Einspracheentscheids führen. Der Beschwerdeführer sieht sich wegen der Anonymisierung der Datenbasis (insbesondere fehlende Grundstücknummer) nicht in der Lage, diese selbst auf andere, möglicherweise besser zutreffende Art und Weise zu analysieren.