E. Gegen den Einspracheentscheid vom 8. Dezember 2015 hat der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Dezember 2015 Beschwerde erhoben. Darin wird beantragt, den Einspracheentscheid aufzuheben und den Beschwerdeführer entsprechend seiner Selbstdeklaration (und mithin gestützt auf einen Landwert von CHF 1'400.-- pro m²) auf ein steuerbares Einkommen pro 2005 von CHF 2'048'564.-- zu veranlagen. Mit Eventualantrag wird gefordert, den angefochtenen Einspracheentscheid aufzuheben und die Sache zur näheren Abklärung und zur neuen Verfügung an die Steuerverwaltung zurückzuweisen.