Würden bloss die mit Abstand höchsten je in D.________ bis 2014 bezahlten Landpreise (also die erwähnten Grundstücke in der Hotelzone, die von der Benotung her mit der hier zu beurteilenden Liegenschaft gleichwertig seien) in den Vergleich einbezogen, ergebe sich rechnerisch ein Landwert von CHF 720.-- pro m². Dem Beschwerdeführer wurde Gelegenheit gegeben, zum Bericht AB und der anonymisierten Tabellen Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 4. September 2015 hielt der Beschwerdeführer an seinem bisherigen Standpunkt fest.