In der Selbstdeklaration wie auch im Einspracheverfahren machte er bei den Anlage- bzw. Gestehungskosten einen anrechenbaren Landpreis von CHF 1'400.-- pro m² geltend. Abweichend davon legte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung) im Einspracheverfahren einen Landpreis ("Einstandspreis") von CHF 720.-- pro m² zugrunde und setzte den als Einkommensbestandteil 2005 steuerbaren Gewinn auf CHF 2'625'740.-- fest. Unter Berücksichtigung der weiteren Steuerfaktoren (persönliche AHV-Beiträge, Liegenschaftserträge, Schuldzinsen, etc.) resultierte bei der direkten Bundessteuer pro 2005 ein steuerbares Einkommen von CHF 2'364'320.--.