-6- 4. Gemäss Angaben der Steuerverwaltung im Schreiben vom 12. November 2020 erfolgte der Versand der Beschwerde resp. die Übergabe der "April-Entscheide" 2015 an die Post im Zeitraum vom 26. März bis zum 2. April 2015. Die mit diesem Massenversand verschickten Entscheide wurden somit 20 Tage vordatiert. Ein Nachweis des genauen Zustelldatums der anlässlich dieses Massenversands mit B-Post versandten Kantonsbeschwerde ist damit nicht erbracht.