zur Beschwerde der Kantonalen Steuerverwaltung betreffend die direkte Bundessteuer 2012 vorgebracht, dass zweifelhaft sei, ob diese rechtzeitig bei der Steuerrekurskommission eingereicht worden sei. Dies weil der Einspracheentscheid betreffend die direkte Bundessteuer 2012 vom 15. April 2015 datiere und die Beschwerde der Kantonalen Steuerverwaltung das Datum vom 9. Juni 2015 trage. Es sei hinlänglich bekannt, dass die Steuerverwaltung ihre Schreiben bezogen auf den Versand um bis zu zwei Wochen vorausdatiere, so dass die tatsächliche Eröffnung bereits vor diesem Datum liegen könne.