Co Pty, entstanden und die steuerlich nicht abzugsfähig seien. Gleichzeitig mit der Beschwerde pro 2012 wurde von der Steuerverwaltung in der materiell gleichen Sache pro 2013 betreffend die kantonalen Steuern Kantonseinsprache erhoben. Das Beschwerdeverfahren vor der Steuerrekurskommission wurde danach sistiert, um den Einspracheentscheid der Steuerverwaltung betreffend die Kantonseinsprache zu den kantonalen Steuern 2013 abzuwarten. Die Einsprache des Kantons wurde in der Folge gutgeheissen und von den Rekurrenten mit Rekurseingabe vom 20. Dezember 2018 ebenfalls bei der Steuerrekurskommission angefochten.