betreffend die direkte Bundessteuer 2012 den Akten entnommen: A. A.________ und B.________ (Rekurrenten) wurden von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung) mit Einspracheentscheid vom 15. April 2015 betreffend die direkte Bundessteuer 2012 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 640'025.-- veranlagt.