5.4 Aus den Akten ergibt sich, dass die Veranlagungsverfügungen 2014 vom 4. November 2021 datieren. Die Veranlagung 2014 ist jedoch erst mit Entscheid der Steuerrekurskommission vom 21. Februar 2023 (pag. 89-82) rechtskräftig geworden. Letztmals mit Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 5. März 2025 hat die Verjährungsfrist gemäss Art. 162 Abs. 3 Bst. c StG neu zu laufen begonnen und steht mit dem vorliegenden Rekurs- und Beschwerdeverfahren still. Demzufolge ist die relative Bezugsverjährung für das Steuerjahr 2014 noch nicht eingetreten.