Die Steuerverwaltung nahm dies als Gesuch um Erlass entgegen und wies dieses ab. Den dagegen erhobenen Rekurs und die Beschwerde wies die Steuerrekurskommission mit Entscheid vom 19. September 2024 ebenfalls ab (RKE 100 2024 132, nicht publiziert). Gestützt auf diesen Entscheid erliess die Steuerverwaltung am 27. November 2024 eine neue Abrechnung, mit welcher der Saldo der Kantons- und Gemeindesteuern 2014 auf CHF 11'678.15 inkl. Verzugszinsen (seit dem 7. März 2024 in der Höhe von CHF 231.50) festgesetzt wurde (pag. 114-112). Eine Abrechnung für die direkte Bundessteuer 2014 ist in den Akten nicht vorhanden.