Die noch offene Entscheidrechnung belief sich auf CHF 10'781.55 für die Kantons- und Gemeindesteuern (abzüglich der vom Rekurrenten geleisteten Zahlungen und inkl. Verzugszinsen von CHF 96.65; pag. 66) sowie auf CHF 3'154.15 für die direkte Bundessteuer (abzüglich der vom Rekurrenten geleisteten Zahlung und inkl. Verzugszinsen von CHF 20.65; pag. 61). Das dagegen erhobene Rechtsmittel wurde mit Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) vom 21. Februar 2023 abgewiesen.