Die noch offene Schlussabrechnung belief sich auf CHF 10'722.75 für die Kantons- und Gemeindesteuern (abzüglich der vom Rekurrenten geleisteten Zahlungen und inkl. Verzugszinsen von CHF 37.85; pag. 49) sowie auf CHF 3'133.50 für die direkte Bundessteuer (abzüglich der vom Rekurrenten geleisteten Zahlung; pag. 44). Mit Einspracheentscheid vom 10. Februar 2022 bestätigte die Steuerverwaltung die vorgenannte Veranlagung. Die noch offene Entscheidrechnung belief sich auf CHF 10'781.55 für die Kantons- und Gemeindesteuern (abzüglich der vom Rekurrenten geleisteten Zahlungen und inkl. Verzugszinsen von CHF 96.65;