A. Mit Verfügung vom 4. November 2021 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), A.________ (Rekurrent) für das Jahr 2014 abweichend von seiner Selbstdeklaration auf ein steuerbares Einkommen von CHF 99'500.-- (Kan- tons- und Gemeindesteuern, Akten der Steuerverwaltung, pag. 50) bzw. CHF 116'000.-- (direkte Bundessteuer, pag. 45), sowie ein Vermögen von CHF 144'000.-- (pag. 50). Die noch offene Schlussabrechnung belief sich auf CHF 10'722.75 für die Kantons- und Gemeindesteuern (abzüglich der vom Rekurrenten geleisteten Zahlungen und inkl. Verzugszinsen von CHF 37.85;