4.3 Der rechtskräftige amtliche Wert von CHF 1'848'200.-- bildet vorliegend in Anwendung von Art. 260 Abs. 2 StG i.V.m. Art. 1 LStR die Grundlage für die Berechnung der Liegenschaftssteuer 2021 und ist mit dem Steuersatz von 1.5 Promille zu multiplizieren. Dies ergibt eine Liegenschaftssteuer 2021 von CHF 2'772.30. Damit hat die Gemeinde B.________ die Liegenschaftssteuer korrekt festgesetzt. Der Rekurs ist somit abzuweisen.