4.2 Der Rekurrent ist als im Grundbuch eingetragener Eigentümer für das Grundstück B.________ Gbbl. Nr. 1____ im Steuerjahr 2021 steuerpflichtig. Dessen amtlicher Wert für das Steuerjahr 2021 beträgt CHF 1'848'200.-- (vgl. Bst. A). Dieser Wert ist mit Einspracheentscheid vom 8. Januar 2025 (nicht nummerierte Beilage zum Schreiben der Gemeinde B.________ vom 23.9.2025) durch die Steuerverwaltung festgesetzt worden und in Rechtskraft erwachsen. Wie bereits in E. 1.1 erwähnt, können gemäss Art. 262 Abs. 2 Satz 2 StG rechtskräftig festgesetzte amtliche Werte im Rechtsmittelverfahren betreffend die Liegenschaftssteuer nicht angefochten bzw. nochmals überprüft werden.