-6- nung durch die Gemeindeversammlung jährlich festgesetzt und beträgt höchstens 1.5 Promille des amtlichen Werts (Art. 261 Abs. 1 und 2 StG; Art. 2 LStR). Der in der Gemeinde B.________ für die Liegenschaftssteuer im Steuerjahr 2021 geltende Steuersatz beträgt 1.5 Promille (vgl. Steueranlagen der Gemeinden und Steuersätze der Kirchgemeinden für 2021, abrufbar unter: , Rubriken "Themen > Finanzen > Finanz- und Lastenausgleich > Publikationen > 'Steueranlagen der Gemeinden und Steuersätze der Kirchgemeinden für 2021 (PDF)' ", abgerufen am 27.11.2025).