4. Gemäss Art. 258 StG können die Gemeinden auf den amtlichen Werten eine Liegenschaftssteuer erheben (sog. fakultative Gemeindesteuer), wobei in Art. 259 ff. StG die Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Die Gemeinde B.________ hat von der Möglichkeit dieser fakultativen Gemeindesteuer Gebrauch gemacht und zu deren Regelung das Reglement über die Liegenschaftssteuer vom ________ (LStR) erlassen.