___ erläutert, wie und gestützt auf welche Rechtsgrundlage sie die Liegenschaftssteuer berechnet hat. Sie hat insbesondere verdeutlicht, dass hierfür auf den rechtskräftigen amtlichen Wert abgestützt wird. Damit ist der Einspracheentscheid detailliert begründet worden. Der Rekurrent hat in voller Sachkenntnis an die Steuerrekurskommission gelangen können. Die Gemeinde B.________ hat folglich den Anspruch des Rekurrenten auf rechtliches Gehör gewahrt. 3. Strittig und zu prüfen ist die Liegenschaftssteuer für das Steuerjahr 2021 betreffend das Grundstück B.________ Gbbl. Nr. 1____.