Dem Schätzer sei offenbar die verzögerte Erstellung nicht mitgeteilt worden, womit er diesen Umstand nicht habe berücksichtigen können. Seine auf denselben Argumenten basierende Einsprache sei mit Einspracheentscheid vom 8. Januar 2025 teilweise gutgeheissen worden, womit erstellt sei, dass der Neubau per Ende 2021 nicht nutzbar gewesen sei. Folglich sei die Liegenschaftssteuer 2021 nicht gerechtfertigt.