Dagegen erhob der Rekurrent am 10. April 2025 Einsprache und beantragte, die Liegenschaftssteuer 2021 sei entweder komplett zu erlassen oder stark zu reduzieren (nicht nummerierte Beilage zum Schreiben des Rekurrenten vom 27.6.2025). Die Liegenschaft sei per 31. Dezember 2021 nicht benutzbar gewesen, da die nötigen Umgebungsarbeiten nicht mehr im Jahr 2021 hätten abgeschlossen werden können. Er hielt explizit fest, dass der Bezug erst ab Februar 2022 freigegeben gewesen sei.