B. Mit Verfügung vom 3. April 2025 setzte die Gemeinde B.________ die Liegenschaftssteuer betreffend das Grundstück B.________ Gbbl. Nr. 1____ für das Steuerjahr 2021 auf CHF 2'772.30 fest (nicht nummerierte Beilage zum Schreiben der Gemeinde B.________ vom 23.9.2025). Sie ging dabei von einem amtlichen Wert von CHF 1'848'200.-- und einem Steuersatz von 1.5 Promille aus. Dagegen erhob der Rekurrent am 10. April 2025 Einsprache und beantragte, die Liegenschaftssteuer 2021 sei entweder komplett zu erlassen oder stark zu reduzieren (nicht nummerierte Beilage zum Schreiben des Rekurrenten vom 27.6.2025).