Umschwung entfielen. Mit Einspracheentscheid vom 8. Januar 2025 hiess die Steuerverwaltung die Einsprache des Rekurrenten teilweise gut und korrigierte den amtlichen Wert für das Steuerjahr 2021 auf CHF 1'848'200.-- (nicht nummerierte Beilage zum Schreiben der Gemeinde B.________ vom 23.9.2025). Dabei berücksichtigte sie, dass der Parkplatz und die Umgebungsarbeiten erst im Jahr 2022 fertig gestellt werden konnten. Sie legte den Wert betreffend Parkplatz auf CHF Null fest und bestätigte den Wert CHF Null betreffend Platz Umschwung. Die Bewertung des Wohnhauses blieb unverändert.