46) ergibt dies ein satzbestimmendes Einkommen von CHF 9'889.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 16'039.-- (direkte Bundessteuer). Die Steuerverwaltung hat in den Einspracheentscheiden vom 8. Februar 2024 jedoch abweichend ein satzbestimmendes Einkommen von CHF 8'889.-- (kantonale Steuern; pag. 47) berechnet. Die Erhöhung des satzbestimmenden Einkommens um CHF 1'000.-- (kantonale Steuern) würde für den Rekurrenten eine geringfügige Schlechterstellung (sog. "reformatio in peius") bedeuten. Da die Steuerrekurskommission eine reformatio in peius (vgl. Art. 199 Abs. 1 und 2 StG; Art.