Hierbei fällt bezüglich der Höhe der ausbezahlten IV- Renten auf, dass gemäss Verfügung der IV-Stelle Kanton Bern vom 12. August 2022 (pag. 43- 42) der Rekurrent im Jahr 2022 einen Rechtsanspruch auf IV-Renten von insgesamt CHF 50'872.-- gehabt hat, der Regionale Sozialdienst C.________ gemäss KlientInnenkontoauszug (pag. 39) von Einnahmen von insgesamt CHF 49'360.45 ausgegangen ist. Dies muss jedoch nicht weiter geprüft werden, da der Rekurrent im Jahr 2022 einen Rechtsanspruch auf IV-Renten von insgesamt CHF 50'872.-- erworben hat, weshalb die IV-Renten zu Recht in dieser Höhe von der Steuerverwaltung berücksichtigt worden sind.