-6- welche steuerbar sind (vgl. E. 2.1 hiervor). Daran ändert nichts, dass die IV-Renten (gesamte Nachzahlungen sowie laufende Renten) nicht dem Rekurrenten, sondern direkt dem Sozialdienst C.________ überwiesen worden sind (pag. 42-40), um die Schulden des Rekurrenten gegenüber dem Sozialdienst zu reduzieren (vgl. KlientInnenkontoauszug vom 1.7.2022 bis 31.12.2022, pag. 39). In der Reduktion der Schulden gegenüber dem Sozialdienst kann ein Vermögenszuwachs erblickt werden. Hierbei fällt bezüglich der Höhe der ausbezahlten IV- Renten auf, dass gemäss Verfügung der IV-Stelle Kanton Bern vom 12. August 2022 (pag.