E. 3.3). Werden in einer Steuerperiode Einkünfte realisiert, die ordentlicherweise in verschiedenen Perioden zufliessen würden, so würde dem Gebot der periodengerechten Zuordnung optimal entsprochen, wenn diese Einkünfte auf die betreffenden Perioden verteilt würden. Dies würde bedeuten, dass bei Nachzahlungen eine rückwirkende Korrektur des entsprechenden Periodeneinkommens erfolgen müsste und die Vorauszahlungen auf die künftigen Steuerperioden vorzutragen wären. Ein solches Vorgehen widerspricht aber dem Zuflussprinzip und ist auch sonst nicht realisierbar (Ivo P. Baumgartner, a.a.O., N. 5 zu Art. 37 DBG; vgl. dazu auch RKE 4626 NP/DB 2001 vom 17.2.2004, in BVR 2004 S. 433 ff.