-2- E. Mit Vernehmlassung vom 24. April 2024 hat die Steuerverwaltung die kostenfällige Abweisung von Rekurs und Beschwerde beantragt. Sie bringt im Wesentlichen vor, der Rekurrent habe im Steuerjahr 2022 unstreitig IV-Renten in der Höhe von CHF 50'872.-- erhalten (Nachzahlung und ordentliche IV-Rente).