D. Mit Schreiben vom 6. März 2024 hält der Rekurrent am Rekurs- und Beschwerdeverfahren 2022 fest. Er führt sinngemäss aus, dass die IV-Rente in der Höhe von CHF 44'500.-- von der IV rückwirkend ab 1. Mai 2020, d.h. für drei Jahre, vollumfänglich auf das Konto des Sozialdienstes C.________ überwiesen worden sei. Er habe diese Einkunft nicht erhalten, weshalb er nicht verstehe, weshalb er die Steuern für das Jahr 2022 bezahlen müsse.