B. Gegen diese Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingabe vom 16. Februar 2024 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Darin führt er aus, dass er die Steuerforderung nicht bezahlen könne, da nicht er die Nachzahlung der IV-Rente erhalten habe, sondern der Sozialdienst C.________. Er ersucht daher um Erlass der Steuerforderung.