A. Letztmals mit Einspracheentscheiden vom 8. Februar 2024 wurde A.________ (Rekurrent) von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2022 bei den kantonalen Steuern auf ein steuerbares Einkommen von CHF 41'600.-- (satzbestimmend CHF 8'800.--) und bei der direkten Bundessteuer auf ein solches von CHF 47'800.-- (satzbestimmend CHF 16'000.--) veranlagt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF Null festgesetzt.