1. Die Beschwerde der ESTV betreffend die direkte Bundessteuer pro 2020 wird gutgeheissen. Die Akten werden zur Vornahme der Veranlagung im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 2. Das Verfahren betreffend die kantonalen Steuern pro 2020 wird als gegenstandslos abgeschrieben. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.