4.6 Die Vision der Beschwerdegegner bzw. das Angebot, interessierten Gästen die Berg- Landwirtschaft näher zu bringen und diese gleichzeitig zu beherbergen, war insofern nach RPG zonenkonform in der Landwirtschaftszone umsetzbar (E. 4.3.2). Das LwG steht ferner einer Diversifizierung von Landwirtschaftsbetrieben bzw. dem Erschliessen von neuen Einkommensquellen grundsätzlich nicht entgegen (E. 4.5).