Es ist mithin denkbar, dass touristische Angebote gestützt auf das LwG gefördert werden (Art. 93 LwG), da das Landwirtschaftsgesetz die Diversifizierung der Landwirtschaft mit zum Ziel hat. Die Diversifizierung in sog. "landwirtschaftsnahe Tätigkeiten", d.h. die Ausweitung eines reinen Landwirtschaftsbetriebs zur Erschliessung von zusätzlichen Einkommensquellen (bspw. mit agrotouristischen Angeboten wie "Schlafen im Stroh" oder "Ferien auf dem Bauernhof") kann denn auch mit Investitionskrediten unterstützt werden (vgl. den Hinweis auf der Homepage des Bundesamtes für Landwirtschaft, abrufbar unter: , Menu "Instrumente >