Zudem legt das Gesetz die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Forschung und Beratung fest. Es ist mithin denkbar, dass touristische Angebote gestützt auf das LwG gefördert werden (Art. 93 LwG), da das Landwirtschaftsgesetz die Diversifizierung der Landwirtschaft mit zum Ziel hat.