Es zielt darauf ab, die nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln sicherzustellen, die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden und Wasser zu schützen, die Kulturlandschaft zu pflegen, die dezentrale Besiedelung zu erhalten und das Tierwohl zu gewährleisten (Art. 1 LwG). Es enthält im Wesentlichen Bestimmungen zur finanziellen Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe, zur Preisstützung und zur Förderung von umweltfreundlichen und tiergerechten Produktionsmethoden. Zudem legt das Gesetz die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Forschung und Beratung fest.