Die von den Parteien zuweilen dafür verwendete Terminologie der "landwirtschaftlichen Nebentätigkeit" (vgl. E. 4.1) findet sich weder im BGBB noch in der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung vom Betriebsformen (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV; SR 910.91).