- 10 - 4.4 Die Begrifflichkeiten bzw. die Definitionen nach RPG sind derweil nicht deckungsgleich mit denjenigen im BGBB. Nach BGBB müssen nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe (wie beispielsweise Gästebetriebe bzw. "Agrotourismus") nicht mit dem landwirtschaftlichen Gewerbe verbunden sein, sondern es genügt, wenn diese lediglich "betriebsnah" sind. Im vorliegenden Zusammenhang qualifiziert der Gästebetrieb (und die weiteren Nebenbetriebe, wie die Molkerei, vgl. Bst.