3.3 Ein steuerlich privilegiertes Grundstück i.S. von Art. 18 Abs. 4 DBG liegt mithin vor, wenn es sich um ein einzelnes oder zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehörendes Grundstück handelt, das ausserhalb der Bauzone liegt, für welches die landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist (Art. 2 Abs. 1 BGBB, vgl. Richner/Frei/Kaufmann/Rohner, a.a.O., N. 194 zu Art.