Das BGBB bezweckt, das bäuerliche Grundeigentum und namentlich Familienbetriebe als Grundlage einer leistungsfähigen und nachhaltigen Bodenbewirtschaftung zu erhalten, die Stellung des Selbstbewirtschafters zu stärken und übersetzte Preise für landwirtschaftliche Böden zu bekämpfen (vgl. Art. 1 Abs. 1 BGBB). Um diese Ziele zu erreichen, enthält das BGBB zahlreiche Einschränkungen (bzw. "Schutzbestimmungen") zum Erwerb und zur Verpfändung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken sowie zur Teilung landwirtschaftlicher Gewerbe und zur Zerstückelung landwirtschaftlicher Grundstücke (Art. 1 Abs. 2 BGBB).