Leider habe der Betrieb dann nicht mehr wie geplant als Ganzes (Landwirtschafts- und Gästebetrieb gemeinsam) übergeben werden können, sondern die beiden Betriebsteile hätten mangels geeignetem Käufer separat veräussert werden müssen. Immerhin habe für die beiden "Gästehäuser" (d.h. für den Hof E.________ und das Ferienheim zusammen) ein Käufer gefunden werden können. Auf die weiteren detaillierten Äusserungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: