Ab 2009 hätten generell verstärkt Schulklassen und Ausbildungsklassen landwirtschaftlicher Schulen das Ferienheim belegt, mit dem Wunsch, die Berglandwirtschaft hautnah zu erleben. Sodann legen die Beschwerdegegner dar, dass die gesundheitlichen Probleme, welche schliesslich zur Aufgabe der Selbstbewirtschaftung geführt hätten (Bst. D), beim Beschwerdegegner ab Herbst 2013 eingetreten seien. Leider habe der Betrieb dann nicht mehr wie geplant als Ganzes (Landwirtschafts- und Gästebetrieb gemeinsam) übergeben werden können, sondern die beiden Betriebsteile hätten mangels geeignetem Käufer separat veräussert werden müssen.