J. Am 30. Mai 2024 haben die Beschwerdegegner zu den Eingaben der ESTV und der Steuerverwaltung Stellung genommen. Sie beantragen, die Beschwerde der ESTV abzuweisen und schliessen sich in materieller Hinsicht den Ausführungen der Steuerverwaltung an. Im Übrigen legen sie u.a. dar, dass der Betrieb in seiner Gesamtheit ab 2004 konzipiert worden sei. Der Beschwerdegegner (als ________ in D.________ bzw. als ________), die Beschwerdegegnerin (als ________) und C.________ (als ________) hätten dabei zusammengewirkt. Die