SR 211.412.11) unterstellt gewesen seien. Mit Bezug auf den in der Einsprache der Beschwerdegegner erwähnten Erfahrungsaustausch zwischen der Steuerverwaltung und der Vereinigung bernische AGRO- Treuhand zu Spezialfragen vom 14. November 2018 bzw. dessen Protokoll (nachfolgend ERFA-Protokoll) hält die Beschwerdeführerin fest, dass dort die Frage beantwortet werde, ob Liegenschaften nach Art. 18 Abs. 4 DBG privilegiert werden könnten, die früher einmal zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehört hätten, aber im Verkaufszeitpunkt nicht mehr.