F. Anlässlich einer Besprechung zwischen dem Steuerinspektor Landwirtschaft der ESTV und der Steuerverwaltung erhielt die ESTV Kenntnis von der Einsprache bzw. den Argumenten der Beschwerdegegner. Die ESTV verlangte darauf die Eröffnung des Einspracheentscheids betreffend die direkte Bundessteuer 2020 für den Fall, dass die Steuerverwaltung die Einsprache der Beschwerdegegner bezüglich Art. 18 Abs. 4 DBG bzw. der strittigen Besteuerung der Wertzuwachsgewinne gutheissen werde. Wie von den Beschwerdegegnern beantragt, hat die