-2- Beschwerdegegner nahm eine unselbstständige Erwerbstätigkeit auf und verpachtete das landwirtschaftliche Gewerbe ab dem 1. Mai 2016 (vgl. Pachtzinsgenehmigung, Akten ESTV, Reg 17). Mit Kaufvertrag vom 11. August 2020 verkauften die Beschwerdegegner schliesslich den Hof E.________ und das Ferienheim für insgesamt CHF 1'600'000.--. Der Hof E.________ und das Ferienheim wurden danach weiter bzw. werden aktuell weiterhin als Gästehäuser betrieben (, abgerufen am 14.10.2024).