B. Mit Kaufvertrag vom 5. April 2005 kauften die Beschwerdegegner zunächst die Liegenschaft "E.________" (Grundstück D.________ [________] Gbbl. Nr. 1.________, nachfolgend Hof E.________) zum Preis von CHF 370'000.-- (vgl. den Kaufvertrag im Aktenordner z.Hd. der Eidgenössischen Steuerverwaltung [ESTV], nachfolgend "Akten ESTV", im Reg. 10). Die Liegenschaft diente vor dem Kauf während rund 30 Jahren als Ferienheim für Schulklassen. Die Beschwerdegegner nahmen nach dem Kauf persönlich Wohnsitz auf dem Hof E.________. Am 20. Mai 2005 erwarben die Beschwerdegegner zusätzlich vom ________ das in unmittelbarer Nähe gelegene Grundstück D.________ (________) Gbbl.