1.7 Schliesslich erklärt der Rekurrent mehrfach, durch die tiefe Steuerveranlagung in seiner Ehre getroffen zu sein. So dürfe er niemandem erzählen, dass auf seinem Einkommen keine Steuern erhoben würden, was für ihn äusserst unangenehm und belastend sei (Eingabe vom 16.1.2025, S. 4). Die Steuerverwaltung habe ihn mit Ihrem Vorgehen "durch den Dreck gezogen" (Rekursschrift vom 23.12.2024, S. 3). In der Stellungnahme vom 29. April 2025 kündigt der Rekurrent in diesem Zusammenhang sogar an, gegen einen Mitarbeiter der Steuerverwaltung eine Strafanzeige wegen Verleumdung einreichen zu wollen.